FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Deutschland-Ticket und Tages- oder Mehrtagesfahrten.
FAQ
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Deutschland-Ticket und Tages- oder Mehrtagesfahrten.
Mit dem D-Ticket sind Sie bundesweit mobil. Das D-Ticket wird den Zugang zu Bussen und Bahnen überall erleichtern, das Erreichen der Klimaziele unterstützen und die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten. Vorgesehen ist ein monatlich kündbares Abo.
Das D-Ticket wird für 49 Euro pro Monat angeboten werden.
Das D-Ticket gilt bundesweit i.d.R. in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Verbünde und bei allen Nahverkehrsunternehmen. Es können alle Fahrzeuge des Nahverkehrs deutschlandweit genutzt werden, also: Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszüge in der 2. Klasse und in den meisten Fällen auch Fähren. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE). Auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain oder FlixBus sind ausgeschlossen. Ebenso gilt das D-Ticket nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Wenn Sie bereits ein ÖPNV-Abonnement abgeschlossen haben, müssen Sie nichts tun. Ihr Verkehrsunternehmen kontaktiert Sie rechtzeitig. So können Sie frei entscheiden, ob Ihr aktuelles Abo bestehen bleibt oder ob Sie ins D-Ticket wechseln möchten.
Der Vorverkauf des D-Tickets startet am 3. April 2023. Ab dem 1. Mai 2023 ist das D-Ticket gültig.
Das D-Ticket kann als digitales, monatlich kündbares Angebot für 49 Euro im Abonnement erworben werden. Sie können es über die Apps und Vertriebskanäle der Verkehrsunternehmen und Verbünde erwerben. Bei vielen Anbietern können Sie das Abo auch vor Ort in den Kundencentern abschließen. Das D-Ticket gibt es auf dem Smartphone und als Chipkarte. Bis Sie Ihre Chipkarte erhalten, bekommen Sie übergangsweise ein Papierticket, das digital kontrollierbar ist.
Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Kinder unter 6 Jahren fahren weiterhin kostenlos mit. Einige herkömmliche Abo-Tickets beinhalten besondere Mitnahmeregelungen. Diese werden bei einem Wechsel ins D-Ticket nicht übertragen.
Das D-Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar. Da es sich um eine personengebundene Fahrkarte handelt, müssen Fahrgäste bei möglichen Kontrollen ihre Identität nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren reicht es, wenn sie ein geeignetes Ausweisdokument wie z.B. Kinder- oder Schülerausweis vorzeigen. Ab 16 Jahren müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis dabeihaben.
Eine unentgeltliche Mitnahme von Hunden und Fahrrädern ist beim D-Ticket nicht vorgesehen. Die Mitnahmeregelungen richten sich nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsregion und können je nach Reiseweg unterschiedlich sein.
Das D-Ticket ist gültig in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist nach den Tarifen der Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften möglich, aber unterschiedlich geregelt. Es wird angestrebt, bundesweit einheitliche Angebote für den Übergang in die 1. Klasse zu schaffen.
Wenn Sie bereits ein Bus und Bahn-Ticket im Abonnement beziehen, können Sie zu gegebener Zeit selbst entscheiden, ob Sie im bestehenden Abo bleiben oder ins D-Ticket wechseln möchten. Besondere Vereinbarungen, wie zum Beispiel Mitnahmeregelungen, werden beim Wechsel zum D-Ticket nicht übertragen. Andere Personen, Hunde oder Fahrräder können für einen entsprechenden Aufpreis mitgenommen werden – hier gelten die tariflichen Regelungen vor Ort.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit dem ÖPNV und benötigen kein D-Ticket. Für Kinder über 6 Jahren gelten die bestehenden Tarifbestimmungen vor Ort.
Das Deutschland-Ticket ist monatlich kündbar bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende.
Die Politik strebt an, das Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das D-Ticket ist zunächst einmal auf zwei Jahre angelegt.
Das D-Ticket kann auch als Job-Ticket angeboten werden - zu bundesweit einheitlichen Bedingungen. Arbeitgeber müssen dazu einen Mindestzuschuss zum D-Ticket in Höhe von 25 Prozent auf den Ticketpreis leisten, das sind derzeit 12,25 Euro. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, erhalten Sie das D-Ticket als Job-Ticket mit einem Rabatt von 5 Prozent, also zum Preis von höchstens 34,30 € Euro.
Bestehende Semester-Ticket-Vereinbarungen sollen erhalten bleiben. Für Studenten ist möglich, fakultativ den Differenzbetrag zwischen bestehendem Semester-Ticket und D-Ticket an Verkehrsunternehmen oder Verbund zu bezahlen und dafür ein D-Ticket zu erhalten. Ein solches Upgrade ist optional. Studenten können selbst entscheiden, ob sie es nutzen möchten. Ein Upgrade wird nicht in jeder Verkehrsregion angeboten.
Details zu Ermäßigungen für Geringverdiener werden von den Ländern bzw. Verkehrsverbünden geklärt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen oder den Verbund vor Ort.